Wenn Kinder schlecht hören
Durch ein Hörscreening in den ersten drei Lebenstagen können Hörstörungen bei Neugeborenen frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Zwei bis drei von 1.000 Kindern werden in Deutschland mit Hörstörungen geboren. Sie hören schlecht oder sind sogar taub. Ein Teil der Hörstörungen ist genetisch bedingt. Infektionen wie Mumps oder Masern sowie Alkoholmissbrauch oder Durchblutungsstörungen in der Schwangerschaft oder Sauerstoffmangel während der Geburt können die Ursache von Hörstörungen sein. Wird dies nicht frühzeitig erkannt, hat das Kind es viel schwerer, sprechen zu lernen.
Was Babys im Mutterleib hören, darüber wird noch spekuliert. Es wird vermutet, dass Ungeborene nur auf Geräusche von 100 bis 150 Dezibel reagieren können, denn sie sind durch das Fruchtwasser, Eihäute und die Bauchdecke der Mutter stark von der Außenwelt abgeschirmt. Babys reagieren im Mutterleib auf Schalldruckwellen, verursacht durch Ultraschallgeräte. Wie sie diese wahrnehmen, wissen die Mediziner nicht. Sie vermuten, dass Ungeborene die Wellen auf der Hautoberfläche spüren.
Neugeborene hören Geräusche erst ab etwa 80 Dezibel. Bei ihnen sind schon alle Hörnervenzellen gebildet, doch sie haben noch keine Synapsen. In den ersten beiden Lebensjahren reifen die Hörbahnen aus. Je besser die Synapsen ausgebildet sind, desto leisere Reize können wahrgenommen werden. Erst dann ist das Gehör vergleichbar mit dem eines Erwachsenen und Töne ab 10 bis 20 Dezibel können wahrgenommen werden.
Wie werden Hörschäden erkannt?
Das sogenannte „Universelle Neugeborenen-Hörscreening“ ist bundesweit im Leistungskatalog der Krankenkassen verankert. Kinder werden schon kurz nach der Geburt auf mögliche Hörschäden untersucht, während früher bestehende Hörprobleme meist erst nach 31 bis 39 Monaten erkannt wurden. Für eine normale Sprachentwicklung des Kindes kann dies zu spät sein. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen soll eine angeborene Schwerhörigkeit unbedingt im ersten Lebensjahr therapiert werden. Dadurch kann ein Kind nicht nur seine Sprache weitgehend normal entwickeln, auch seine emotionale und soziale Entwicklung hängen davon ab.
Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine Routineuntersuchung, die bei negativem Ergebnis wiederholt und in Zweifelsfällen mittels weiterer Untersuchungen überprüft wird. Die freiwillige und gefahrlose Untersuchung erfolgt an wachen oder schlafenden Neugeborenen und dauert nur wenige Minuten. Geprüft wird dabei über die Messung der otoakustischen Emissionen die Funktionsfähigkeit des Innenohrs bzw. der äußeren Haarzellen. Der Säugling bekommt einen Stöpsel ins Ohr, der Pieptöne übermittelt. Ein angeschlossenes Messgerät gibt Auskunft, wie die Hörsinneszellen darauf reagieren. Es wird festgestellt, ob Nervenimpulse aus dem Innenohr an das Gehirn weitergeleitet und verarbeitet werden. Das Screening gibt eine Aussage über den Grad der Hörbeeinträchtigung. So kann frühzeitig innerhalb der ersten sechs Lebensmonate eine individuelle Therapie beginnen.
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