Apotheken Notdienst

Heute (26.02.2015) ist es wieder soweit: wir haben Notdienstbereitschaft. Aber was bedeutet das?

Speziell für uns bedeutet dies, dass wir heute auch während der Mittagspause und darüber hinaus nach Feierabend bis morgen früh um 8:30 Uhr geöffnet haben. Und darauf folgt der morgige Normalbetrieb.

Die Apotheken-Notdienstbereitschaft ist gesetzlich geregelt und gewährleistet die Arzneiversorgung in dringenden Fällen. Dabei verstehen die Apotheken diese Bereitschaft über die normale Dienstzeit hinaus meist ohne Freizeitersatz. Denken Sie bitte daran, wenn sie zu Schlafenszeiten die Sonntags- und Nachtbereitschaft in Anspruch nehmen.

Notdienstbereitschaften werden bekanntgegeben in Notdienstkalendern, durch Aushang an den Apotheken, in manchen örtlichen Tageszeitungen oder auch im Internet. Auf unserer Website finden Sie z.B. den Notdienst für Hannover und Laatzen sowie Hemmingen, Altwarmbüchen, Arnum, Ronnenberg, Empelde und Westerfeld (https://www.flora-pharm.de/notdienst/start.htm).

Der Notdienst beginnt um 08:30 Uhr und endet um 08:30 Uhr des Folgetages. Das bedeutet: zwischen 00:00 und 08:30 Uhr müssen Sie in den Notdienstkalendern das Vortagesdatum betrachten.

Wenn Ihnen ein langer Weg bevorstehen sollte, können Sie auch in den Notdienstapotheken anrufen und fragen, ob die Medikamente vorrätig sind und ob Sie richtig geschaut haben oder welche Orientierungspunkte Sie beim Finden der Notdienstapotheke nutzen können. Die Rufnummern sind i.d.R. in den Notdienstkalendern mit aufgeführt.

Bei Inanspruchnahme der Notdienst-Apotheken außerhalb der regulären Geschäftszeiten wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben.

 

„Unnützes“ Wissen:

Zum Nachtdienst wünscht man dem diensthabenden Apotheker gern eine „ungezogene Nachtglocke“. Diese Formulierung beruht nicht wirklich auf dem aufdringlichen Wesen einer schlecht erzogenen Türklingel sondern stammt noch aus der Zeit mechanischer Türglocken, die vom Patient durch Zug an einem Seil zum Läuten (aus Erzählungen meiner Vorfahren manches Mal sogar zum Brüllen) gebracht wurden. Damit der Apotheker etwas Nachtruhe finden kann, wünscht man ihm, dass diese Glocke zumindest während der späten Nachtstunden nicht bedient wird, also un-gezogen bleibt. Angesichts der Tatsache, dass so ein Dienst unter Umständen durchgängig bis zu 40 Stunden lang sein kann, ist das auch durchaus wünschenswert.

 

Wir wünschen Ihnen, dass Sie den Notdienst nicht benötigen…
Ihr Peter Domhardt